Schulsozialarbeit an Schulen meint nach § 13 a Sozialgesetzbuch VIII die Arbeit von sozialpädagogischen Fachkräften an Schulen. Verstanden werden hierunter die ganzheitliche, lebensweltorientierte Förderung und Unterstützung der Schüler*innen im Zusammenwirken mit der Schule und weiteren außerschulischen Partnern. Als freiwilliges, kostenloses Angebot fördert Schulsozialarbeit die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen am Schulstandort und darüber hinaus. Dabei unterliegt und agiert sie im Sinne der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sie unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche bei herausfordernden Übergängen z.B. beim Grundschuleingang, beim Übergang in Klasse 5, in der Pubertät oder bei der beruflichen Orientierung.
Sie begleitet, berät und unterstützt die Schüler*innen und ihre Familien in bedeutsamen und herausfordernden Lebenssituationen wie Krisen, Trennungen oder Konflikten. Dabei stehen Kinderschutz und Kindeswohl im Vordergrund.
Sie fördert mit präventiven und intervenierenden Angeboten das soziale Miteinander in den Klassen und ermöglicht allen Schüler*innen einen angstfreien Schulbesuch in einer respektvollen, entwicklungsförderlichen Gemeinschaft.